Kategorie Medizinrecht bei Rechtslabyrinth
Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung zwischen dem Arzt und dem Privat- bzw. Kassenpatienten. Damit einhergehend die öffentlich-rechtliche Abrechnungsgestaltung, die Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Das Rechtsgebiet umfasst auch die so genannte Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, ebenso wie das Recht der Honorierung von Privatpatienten.
Sozialversicherungsrecht
- allgemeines Berufsrecht der Ärzte Zahnärzte Tierärzte und Apotheken
- Verhältnis zwischen Ärzten,
- Krankenhausrecht,
- Recht der Pflegeberufe,
- Strafrechtliche Haftung von Ärzten
- Schweigepflicht
- Haftung der Krankenhausträger, Ärzte und des Pflegepersonals gegenüber Patienten
usw . .
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