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Kategorie Mietrecht bei Rechtslabyrinth

Das Mietrecht beschäftigt sich mit der Vermietung von Sachen. Dabei verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter die Mitsachen zum Gebrauch zu überlassen und der Mieter verpflichtet sich vertraglich das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Verletzt der Vermieter seine Hauptpflicht, indem die Mietsache erhebliche Mängel hat, entfällt die Verpflichtung zur Mietzahlung. Folglich hat der Mieter nur eine angemessene geminderte Miete zu entrichten.

 
In einem Band zusammengefasst liefert der Rechtsberater für Vermieter alles, was Sie in der täglichen Vermieter-Praxis zum Mietrecht wissen müssen. (Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, Mannheim)
http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=9110
 



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