Kategorie Bankrecht bei Rechtslabyrinth
Bankrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Beziehungen der Verbraucher und Kunden zu den Banken. Als Banken werden alle Unternehmen für Geldanlagen und Finanzierung sowie zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs angesehen.
Die typischen Bankgeschäfte sind beispielsweise Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Garantie- und Girogeschäfte.
Betriebswirtschaftlich werden Aktivgeschäfte, dazu zählen unter anderem Gewährung von Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Aval- und Akzeptkrediten sowie langfristige Kredite mit und ohne Sicherung durch Grundpfandrechte, Passivgeschäfte, wie Entgegennahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen, sowie allgemeine Dienstleistungen, wie beispielsweise der Zahlungsverkehr- und das Inkassogeschäft, Wertpapiergeschäfte wie Effektenhandel für fremde Rechnungen, Depot-, Emissions-, Geldwechselgeschäfte und selbstverständlich auch die Beratung, unterschieden.
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