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Kategorie Anwälte bei Rechtslabyrinth
Der Rechtsanwalt ist in Deutschland ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege". Dies bedeutet, dass er sowohl seinen Mandanten als auch der Rechtsordnung verpflichtet ist.
Rechtsanwälte gehören zur Gruppe der freien Berufe und werden von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer überwacht.
Zulassungsvoraussetzung als Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt, die nach dem zweiten Staatsexamen erlangt wird, danach ist man sog. Volljurist. Damit man dann als Rechtsanwalt die Mandanten rechtlich vertreten kann, braucht man eine Zulassung der Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk man sich niederlässt.
Rechtsanwälte haben noch das gesetzliche Monopol für Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen.
Fachanwälte verfügen über eine besondere Qualifikation, insb. über außergewöhnliche theoretische und praktische Erfahrungen. Die Rechtsanwaltskammer erlaubt das Führen des Fachanwaltstitels.
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